Ab dem 1. Januar 2026 gelten in ganz Deutschland neue EU Schwellenwerte; Liefer- und Dienstleistungsaufträge müssen ab 216 000 EUR europaweit ausgeschrieben werden. Parallel dazu haben viele Bundesländer ihre Wertgrenzen deutlich erhöht: In Baden Württemberg und Bayern sind freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen für Lieferungen und Dienstleistungen bis 216.000 EUR möglich, Direktaufträge sogar bis 100.000 EUR. Nordrhein Westfalen geht noch weiter: Hier entfallen ab 2026 sämtliche landesrechtlichen Wertgrenzen, Kommunen müssen nur noch oberhalb der EU Schwellen förmlich ausschreiben. Diese Veränderungen öffnen große Spielräume für schnelle, unbürokratische Beschaffungen – wenn man sie geschickt nutzt.

Höhere EU Schwellenwerte und deutlich angehobene Landeswertgrenzen machen es 2026 einfacher denn je, öffentliche Aufträge ohne aufwändige Ausschreibungen zu vergeben.

Die Europäische Kommission hat die EU Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zum 1. Januar 2026 von bisher 221.000 EUR wieder auf 216.000 EUR gesenkt. Alles, was darunter liegt, darf im Unterschwellenbereich vergeben werden. Zahlreiche Bundesländer nutzen diesen Spielraum und haben die eigenen Wertgrenzen drastisch erhöht. Baden-Württemberg erlaubt für Lieferungen und Dienstleistungen Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen bis 216.000 EUR und sogar Direktaufträge im Liefer- und Dienstleistungsbereich bis 100.000 EUR. Bayern plant ebenfalls Direktaufträge bis 100.000 EUR für Lieferungen und Dienstleistungen sowie vereinfachte Vergaben bis zum EU Schwellenwert. Das Saarland verlängert ebenfalls erhöhte Wertgrenzen für Direktaufträge bis 100.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sind für Liefer- und Dienstleistungen ohne weitere Einzelbegründung bei einem geschätzten Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert zulässig. Weitere Bundesländer haben ebenfalls die Wertegrenzen im Unterschwellenbereich teilweise signifikant angepasst.

Wer diese Optionen kennt, spart Zeit und Ressourcen.

Nordrhein-Westfalen schafft die kommunalen Wertgrenzen ab – die neue Freiheit erfordert klare Vergabekonzepte.

Mit dem neuen § 75a der Gemeindeordnung NRW werden zum 1. Januar 2026 alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergaben aufgehoben. Kommunen müssen künftig nur noch dann förmlich ausschreiben, wenn der Auftragswert den EU Schwellenwert von 216 000 EUR überschreitet. Auch andere Bundesländer ziehen nach und erhöhten die Wertegrenzen im Unterschwellenbereich signifikant. Das Verfahren der förmlichen öffentlichen Ausschreibung nach UVgO verliert damit in vielen Bundesländern zunehmend an Bedeutung, ist aber dennoch je nach Auftragswert relevant. Das klingt nach grenzenloser Freiheit, bringt aber neue Herausforderungen: Jedes Bundesland hat eigene Wertegrenzen definiert, teilweise werden diese auf Gemeinde- bzw. Kommunenebene weiter per Satzung festlegt. Ohne klare Kriterien drohen unübersichtliche Praktiken und rechtliche Risiken. Gleichzeitig bleibt der Wettbewerbsgedanke erhalten; Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung sind weiterhin zwingend. Auch ohne Ausschreibung sind nach Direktvergaben oder freihändigen Vergaben Ex-Post Bekanntmachungen verpflichtend. Weiterhin gelten bei Inanspruchnahme von Fördermitteln oftmals andere Regeln, meist die üblichen vergaberechtlichen Vorgaben, aber auch andere und weitere Vorgaben, möglicherweise sogar über den bestehenden Vergaberichtlinien. Vor allem müssen Mitarbeitende die Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit im Alltag anwenden und ihre Dokumentation anpassen. PLS unterstützt Kommunen, Hochschulen, (Universitäts-) Kliniken, öffentliche Einrichtungen und Behörden, aber auch private Unternehmungen, die durch Fördermittelbescheide an vergaberechtliche Grundsätze gebunden sind, diese neuen Spielräume verantwortungsvoll zu nutzen. Von der Auswahl des Vergabeverfahrens über die Abstimmung mit internen Vergabestellen oder dem Einkauf bis zur vollständigen Abwicklung der Beschaffung. So wird die neue Freiheit zur Chance.

Für Entscheidungsträger in Kommunen und öffentlichen Einrichtungen bedeutet der Werte und Schwellenwerteschub vor allem eines: Handlungsbedarf. Wer 2026 Investitionen plant, sollte frühzeitig prüfen, ob die geplanten Vorhaben unter die erhöhten Wertgrenzen fallen und welche Verfahrensart sich anbietet. Die PLS Management GmbH unterstützt Sie dabei mit fundierter Beratung, der Erstellung aller nötigen Unterlagen – von der Leistungsbeschreibung über das Leistungsverzeichnis bis zur Wertungsmatrix – und übernimmt auf Wunsch die gesamte Beschaffung. Überschreiten Ihre Projekte die Grenzen oder fordert das Landesrecht doch ein formelles Verfahren, entwickeln wir zusammen mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei eine rechtssichere Ausschreibung. So sichern Sie sich Flexibilität und Rechtsklarheit. Die kommenden Monate sind ideal, um bestehende Einkaufsstrategien anzupassen und Budgets zu optimieren.

Möchten Sie wissen, wie Sie die neuen Wertgrenzen optimal nutzen und Ihre Beschaffungsprozesse für 2026 ausrichten? Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch mit unserem Team – wir zeigen Ihnen konkrete Schritte und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

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